Ab dem 01.Juni 2015 treten neue Einreiseregelungen mit Kindern in Süd Afrika in Kraft. Demnach benötigen Kinder bis 18 Jahren für die Ein- und Ausreise zusätzlich zum Kinderreisepass auch eine vollständig beglaubigte Geburtsurkunde, bevorzugt in Englischer Sprache. Beide Elternteile des Kindes müssen namentlich in dieser Urkunde erwähnt sein.  Sollte das reisende Kind nur mit einem der beiden sorgeberechtigten Elternteile reisen, muss eine Einverständniserklärung in Folge einer eidesstattlichen Versicherung des nicht anwesenden Elternteils nachgewiesen werden. Des Weiteren wird eine Passkopie sowie die Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteil benötigt.  Diese Regelung erfolgt auch für Minderjährige Reisende die mit keinem Elternteil reisen. Nur sind hierzu die Erklärungen und Unterlagen beider Eltern erforderlich.

Reist ein Minderjähriges Kind ohne jegliche Begleitung eines Elternteils, benötigt dieses zusätzlich zu den bereits obigen genannten Dokumenten, ein Bestätigungsschreiben, sowie die Kontaktdaten und eine Kopie des Passes der Person zu welcher das minderjährige Kind reist.

Generell rät das Auswertige Amt dringend alle Urkunden, Erklärungen und beglaubigte Kopien in Englischer Sprache verfügbar zu halten. Außerdem wird seitens der Süd Afrikanischen Botschaft geraten eine internationale Geburtsurkunde zu beantragen.

Für Erwachsene Reisende ab 18 Jahren ändern sich die Einreisebestimmungen nicht. Wie gehabt wird bei einer Einreise in Süd Afrika ein Besuchervisum mit einer maximalen Gültigkeit von 90 Tagen ausgestellt.

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